Donnerstag, 11. Juli 2019

"Bruder Spaghettus" auf dem Personalausweis



So sieht er aus, mein neuer Ausweis. Na ja, fast jedenfalls, ein paar Angaben müssen nicht unbedingt öffentlich sein. Aber dass dort unter Ordens- oder Künstlername nun „BRUDER SPAGHETTUS“ steht, kann ruhig jeder wissen. Mehr noch, es sollte sogar jeder wissen. Es könnt ja glatt sein, ich unterschreibe  irgendwo mit meinem Pastafarinamen, vielleicht unter einem Kaufvertrag für ein Auto oder bei der Eröffnung eines Bankkontos. Dann sollte der jeweilige Vertragspartner schon wissen, was in meinem Ausweis eingetragen ist. Denn diese Unterschrift ist voll rechtsgültig.

Cool, oder?


Deshalb möchte ich nicht vergessen, denen besonderen Dank zu sagen, die mir zu diesem Ausweis verholfen haben.


Da wäre erstens die Person, die mich bei Facebook verpetzt hat. Mein Profil „Bruder Spaghettus“ musste ich danach umbenennen in Rüdiger D. Weida, ich wisst schon, Klarnamenspflicht und so. Nun fordere ich dort meinen alten Profilnamen zurück.


Da wäret zweitens ihr Pastafari dort draußen. Ohne euren Einsatz, der uns überall bekannt gemacht hat, ohne euer Mitziehen und Anstoßen wären wir nicht so bekannt, wie wir es heute sind. So habt auch ihr dazu beigetragen,  dass mein Antrag von der Templiner Meldestelle positiv beschieden wurde.


Da ist vor allem aber die Kirche und ihre phantastische Lobbyarbeit. Ihr gebührt mein größter Dank, denn ohne sie und ihre politischen Seilschaften würde es solche Ausweise heute gar nicht mehr geben.


Sensationelles war passiert. Wie in den meisten Ländern Europas )*  üblich, wurde im Jahre 2007 auch in Deutschland der Eintrag „Ordens- oder Künstlername“ abgeschafft. Damit sollte Bürokratie abgebaut und Verwaltungsaufwand vermieden werden, denn vor allem bei den Ordensnamen hat es immer wieder Schwierigkeiten mit dem Nachweis der Richtigkeit des Namens gegeben.


Wenn das schon erstaunlich war, ein weiterer Fakt war absolut unglaublich. Der Gesetzgeber hatte die Kirchen nicht, wie sonst bei allen erlassenen Gesetzen in Deutschland üblich, im vorab über das neue Passgesetz informiert. Aber nicht das war der Grund, warum die Kirchen ihren Lobbyapparat auf Touren brachten. Die braven Ordensleute fühlten sich ihrer Identität beraubt, quasi regelrecht hingerichtet. Also kümmerte sich das Katholische Büro in Berlin, sammelte Beschwerden, gab die an das Bundesinneministerium weiter und konnte das dann im persönlichen Gespräch von der Wiedereinführung des Ordensnamens überzeugen. Die FDP schloss sich später mit der Forderung, auch den Künstlernamen wieder einzuführen, an.


So kam es denn, wie es kommen musste. Nach einer erneuten Gesetzesänderung können nun auf Antrag sowohl Ordens- als auch Künstlernamen wieder auf dem Ausweis eingetragen werden. Eine Franziskanerin zieht Fazit: „Der Ordensname hat seinen angestammten Platz in deutschen Personaldokumenten wieder zurück erhalten. Dies, obwohl Ordensleute in der Bundesrepublik immer mehr eine Minderheit bilden und es in fast allen anderen Ländern der Europäischen Union  unüblich ist, einen Ordens- oder Künstlernamen in die Personaldokumente einzutragen. “


Allerdings, und hier kommt der Pferdefuß, nur Ordensnamen von Orden, die zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft gehören.

Wir Pastafari und viele andere Gläubige haben also nicht die mindeste Chance auf einen solchen Namen, selbst wenn wir extra einen als eigenen eingetragenen Verein aufgestellten Orden gründen würden.

Ihr ahnt es, mein Eintrag erfolgte als Künstlername. Das ist vielleicht dem Einen oder der Anderen ein Dorn im Auge. Damit darauf hinweisen, wie unsinnig der Ordensname auf Ausweisen ist, kann man damit aber genau so gut…und nebenher bin ich nun auch noch ganz offiziell Satiriker und Aktionskünstler.

Mir gefällt das.

Deshalb schließe ich mich gern auch dem Rest des obigen Fazits an: “ Hat sich der Aufwand für die erneute Gesetzesänderung gelohnt? In jedem Fall für die Künstler, denn im Kirchenrecht spielt der Ordensname keine Rolle.“


)* Nur in der Slowakei, den Niederlanden und England gibt es diese Eintragung noch. In Irland darf nur der Künstlername eingetragen werden.

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