Das Monster steht vor den Toren des Europäischen Gerichtshofes der Menschenrechte in Straßburg, und das gleich drei mal.
Zuerst hat die polnische Kirche dort Beschwerde eingereicht, vor drei Wochen dann die Niederländer, jetzt wird. Die Beschwerde ist eingereicht und wir haben alles hineingelegt. Dabei hatten wir nicht nur Unterstützung von der Giordano Bruno Stiftung und dem Institut für Weltanschauungsrecht, unser bewährter Anwalt Dr. Rath hat sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten beleuchtet aus religionsphilosophischer Sicht die Frage: „Handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. um eine Weltanschauungsgemeinschaft?“ Gleich im ersten Satz wird festgestellt: „Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. unterscheidet sich in ihrer Ausrichtung und Grundhaltung grundlegend von anderen Kirchen des Fliegenden Spaghettimonsters weltweit.“
Das war uns wichtig, damit der EGMR unsere Beschwerde nicht mit den beiden anderen gleichsetzen kann. Die fordern ihre Anerkennung als Religion. Das Pastafaritum ist dort also Selbstzweck. Anders bei uns. Wir geben offen zu, dass wir die Lehre vom Spaghettimonster nur als Stilmittel benutzen, um unsere eigentliche Absicht, die Förderung des evolutionären Humanismus, besser umsetzen zu können.
Unsere Beschwerde richtet sich deshalb gegen die in Deutschland versagte Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft und die damit einhergehende Diskriminierung. Entsprechend beginnt die Schilderung des Sachverhalts der Beschwerde: „Der Beschwerdeführer sieht sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft und möchte von seinem Recht auf Weltanschauungsfreiheit Gebrauch machen und seine weltanschaulichen Rituale praktizieren. Dieser Status wird ihm von deutschen Gerichten jedoch abgesprochen und die Ausübung seiner Weltanschauungsfreiheit in Teilen verweigert. Auch findet eine Diskriminierung gegenüber Religionsgemeinschaften im Bezug auf die Gewährung von Privilegien statt.“
„Dem Beschwerdeführer geht es vor allem um eine Gleichbehandlung von religiösen und wissenschaftlich orientierten Weltanschauungen, insbesondere dem evolutionären Humanismus.“ und „Kein Gericht hat sich ernsthaft und vertieft damit beschäftigt, dass der Beschwerdeführer eine Weltanschauungsgemeinschaft ist. Für das Landgericht kam es darauf schon nicht an, das Oberlandesgericht hat die Frage ohne Sachaufklärung unter der Annahme zu enger Voraussetzungen verneint, das Bundesverfassungsgericht die Klärung der Frage verweigert.“ sind andere markante Feststellungen des Sachverhalts.
Die Begründung der Beschwerde ist naturgemäß recht juristisch und da sicher nicht für euch alle wirklich so interessant. Diesen Passus, in dem ich die juristischen Hinweise ausgelassen habe, möchte ich aber doch noch erwähnen:
„Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften besitzen Privilegien, die das Erreichen ihrer Ziele vereinfachen. Dazu gehört das Aufstellen von Gottesdiensthinweisschildern an Ortseingangstraßen. Bei der Verteilung dieser Ressourcen verpflichtet Art. 9 EMRK die staatlichen Behörden zur Neutralität und verbietet Diskriminierungen. Eine solche Diskriminierung liegt vor, da der Beschwerdeführer eine Weltanschauungsgemeinschaft ist und ihm das Recht zur Schilderaufstellung verwehrt wird. Hier wird dem Beschwerdeführer durch alle beteiligten staatlichen Stellen abgesprochen, eine Weltanschauungsgemeinschaft zu sein. Das wirkt sich auf sein Recht auf kollektive Religionsausübung aus, wenn er für seine Nudelmesse nicht in gleichem Maß werben darf, wie andere Religionsgemeinschaften. Objektive Gründe sind dafür nicht ersichtlich. “
Anlass unseres Marsches durch die Instanzen war ja die skandalöse Rücknahme der Genehmigung zur Aufstellung unserer Nudelmessenhinweisschilder. In dem Sinnen endet dann auch die Beschwerde:
„Nach den verwaltungsrechtlichen Regelungen dürfen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften auf ihre Gottesdienste unter den selben Voraussetzungen (Anlagen 16 – 18) hinweisen. Sie sind gleich zu behandeln. Die Reduzierung des Beschwerdeführers auf eine Religionsparodie verkennt die auf dem evolutionären Humanismus beruhende Weltanschauung des Beschwerdeführers. Eine ausreichend tiefgehende Auseinandersetzung mit der vom Beschwerdeführer vertretenen Weltanschauung lassen alle behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen vermissen. Wenn aber der Beschwerdeführer wie hier erneut dargelegt, eine Weltanschauungsgemeinschaft ist, dann müssten seine Nudelmessenhinweisschilder auch neben den Gottesdiensthinweisschildern der Amtskirchen stehen dürfen. Dem Beschwerdeführer wird das vorenthalten. “
Das Gutachten von D. Wakonigg, M.A. Philosophie und Kath. Theologie, stellt zunächst fest, was zu klären ist:
„I.) ob es sich beim evolutionären Humanismus der Giordano-Bruno-Stiftung, auf den sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. beruft, um eine Weltanschauung handelt,
II.) ob das Hinterfragen bzw. Kritisieren von dogmatischen Anschauungen und Handlungen sowie Religionen der Weltanschauungseigenschaft entgegensteht oder ob selbiges Bestandteil einer Weltanschauung sein kann,
III.) ob der Einsatz satirischer Mittel der Weltanschauungseigenschaft entgegensteht oder ob selbiger Bestandteil einer Weltanschauung sein kann,
IV.) ob es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V., wie von ihr behauptet, um eine evolutionär-humanistische Weltanschauungsgemeinschaft handelt.“
Das wird auf 20 Seiten klar und nachvollziehbar untersucht. Falls es euch interessiert, werden wir es komplett in einem nächsten Wort zum Freitag veröffentlichen. Auch wenn das sicher nicht schwer war, mich hat es total überzeugt. Wenn es um Beschwerden aus Deutschland geht, werden die in Straßburg zu 95% abgelehnt. Unserer Beschwerde und diesem Fazit des Gutachtens sollten die Richter aber folgen können:
● Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des evolutionären Humanismus der Giordano-Bruno-Stiftung. Ihr Zweck ist die Verbreitung der Weltanschauung des evolutionären Humanismus.
● Die Kritik an Religion und Dogmatismus ist ein integraler Bestandteil humanistischer Weltanschauungen im Allgemeinen und des evolutionären Humanismus der Giordano-Bruno-Stiftung im Besonderen.
● Satirische Ausdrucksformen sind ein Bestandteil des evolutionären Humanismus der Giordano-Bruno-Stiftung.
● Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. ist als eine eigenständige Strömung oder „Konfession“ der Weltanschauung des evolutionären Humanismus zu bewerten.
● Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. unterscheidet sich in ihrer Ausrichtung und Grundhaltung grundlegend von anderen Kirchen des Fliegenden Spaghettimonsters weltweit.
● Für andere Kirchen des Fliegenden Spaghettimonsters ist die Religionssatire des Fliegenden Spaghettimonsters und die hiermit verbundene Religionskritik Selbstzweck. Für die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. ist diese Religionssatire dagegen lediglich ein Mittel, um ihrem höheren weltanschaulichen Zweck nachzukommen.
Ich bin jedenfalls mehr als gespannt.
Zwei gute Nachrichten habe ich aber gleich für euch. Weil ihr in den letzten Jahren bei unseren Rechtsstreitigkeiten recht spendabel wart und weil wir dieses Mal von der Giordano Bruno Stiftung und dem Institut für Weltanschauungsrecht unterstützt werden, brauchen wir nicht zu einer Spendenkampagne aufrufen.
Statt dessen bitten wir euch aber sehr, die im Mai startende Buskampange 2.0 zu unterstützen, durch direkte Spenden, durch Teilen des Spendenaufrufs, durch aktive Mitarbeit, wie auch immer.
Die andere gute Nachricht kommt vom Institut für Weltanschauungsrecht. Das hilft nämlich nicht nur uns, sondern allen, die bei Rechtsstreitigkeiten grundsätzliche Weltanschauungsfragen berühren und dort diskriminiert werden. Wer dort Sorgen hat, findet dort die richtigen Ansprechpartner und ggf. Übernahme der Kosten.
Deshalb hier der Aufruf:
Wehrt euch!
Ihr seid nicht mehr allein.
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