Donnerstag, 25. Juli 2019

Das Wort zum Freitag - Böse Pingunine



Im Evangelium lesen wir, dass unser überaus geduldiges Monster den ewig nörgelnden Gnom in einen Pinguin verwandelte, da der gar nicht mehr zu ertragen war. Um wirklich seine Ruhe vor dem Quälgeist zu haben, verbannte das Monster ihn in die Antarktis, wie wir alle wissen, den schlimmsten Ort, den man sich auf Erden vorstellen kann.

Dort verbrachte er viele Jahre ein eintöniges Leben. In Seiner unendlichen Güte stellte das Monster ihm auch ein paar nörgelnde Artgenossen zur Seite, was wohl ein Fehler war. Statt über den Grund der Bestrafung nachzudenken und Besserung anzustreben, suchte der wirklich boshafte Kerl gemeinsam mit seinen Artgenossen nach einer Lösung, aus dieser misslichen Lage zu gelangen, ohne dass die Truppe sich ändern musste. Verbessern wollten sie sich in jeder Richtung, natürlich auf Kosten anderer. Sie tüftelten unermüdlich an einem wirklich miesen Plan.

Zuerst einmal begann die ganze Gruppe an ihrem Gang zu arbeiten. Wochen und Monate übten die Kerle das besonders tapsige Watscheln so intensiv, dass sie vor lauter Training ihre Körperpflege vernachlässigten. Ihre Federn verloren an Glanz, sie magerten ab. Das ging nicht. Also begannen die Tiere wieder mehr Wert auf ihre Ernährung zu legen und betrachteten sich auch genauer, als man das üblicherweise tut. Eine Federkleid musste her, dass besonders kuschelig wirkte. Es musste bei jedem den Wunsch erwecken, so einen knuffigen Pinguin streicheln zu wollen. Außerdem musste mehr Aktion geboten werden. Die Leute sollten so viel Spaß geboten bekommen, dass sie den Pinguin zu ihrem Lieblingstier erklärten. Die ganze Kolonie ackerte und rackerte auf nur ein Ziel hinaus. Sie wollten gefallen, damit sie endlich diese verdammte Antarktis verlassen konnten.

Bald waren die Anführer der Meinung, dass der nächste Schritt gemacht werden konnte. Sobald Schiffe sich in ihrer Nähe auftauchten, spulte die gewitzte Truppe ihr Programm herunter. Es dauerte nicht lange und der unvermeidliche Wunsch war geboren, dass diese Tiere zwingend in einen Tierpark oder Zoo gehörten, damit sich viele Menschen an ihnen erfreuen können. Na bitte, Ziel erreicht!

Nachdem die Voraussetzungen für eine Umsiedlung in einen Zoo gegeben waren, kam ein Schiff, um eine kleine Gruppe der Pinguine einzufangen. Die Zoologen waren überrascht, wie schnell es ihnen gelang, die Tiere auf ihr Schiff zu bekommen. Sie mussten fast gar nichts machen, die Pinguine sprangen von allein auf das Schiff. Es war verblüffend. Erfreut über die leichte Beute traten sie zufrieden und überpünktlich die Heimfahrt an.

Die Pinguine machten erstmals Bekanntschaft mit einem Zoo, überglücklich, dass sich all das Mühen der letzten Zeit am Südpol ausgezahlt hatte. Zufrieden erkundeten sie ihre neue Unterkunft, dankbar, ihr Futter geliefert zu bekommen und froh, alle natürlichen Feinde auf einen Schlag los geworden zu sein. All diese Bequemlichkeiten genießend, vergaßen sie nicht, alles zu tun, dass auch die anderen Gefährten, die noch am Südpol litten, nachkamen. Sie gaben ihr Bestes, sobald Besucher im Anmarsch waren. Kamen Kameras ins Spiel, begannen die Frackträger sofort zu posen. Sie zogen alle Register, die sie sich erarbeitet hatten. In einigen Zoos führten die Pfleger schon Pinguinmärsche durch, spazierten mit ihnen durch die Anlage. Die Besucher flippten aus vor Vergnügen. Das lockte immer mehr Menschen, die bald die meiste Zeit ihres Tierparkbesuches damit zubrachten, den Pinguinen zuzuschauen. Zuerst berichtete die Lokalpresse darüber, dann der regionale Fernsehsender und so weiter und so weiter …

Immer lauter wurde der der Ruf nach Pinguinen in den Zoos. Zuerst wollten die Großstädte aufrüsten, dann bald jede Stadt, in der es einen Zoo oder Tierpark gab. Die Zoos rüsteten auf und ermöglichten es somit den Pinguinen, sich gut zu vernetzen, da die Zoos untereinander immer mal Tiere austauschten, um frisches Blut in die Gruppen zu bringen. Eine weitere Etappe des Feldzuges der Umsiedler war genommen.

So ölig ihr Gefieder glänzte, so schmierig gaben sich die Fieslinge jetzt. In den Zoos waren sie die Nr. 1, also Grund genug, um Forderungen zu stellen. Ein friedliches Zusammenleben mit den anderen Tieren der Zoos war nicht ihr Ziel. Sie glaubten, mehr Rechte als die anderen Tierarten zu haben. Sie waren ja mehr, waren mal kleine Menschen, die durch einen dummen Umstand vom Monster verstoßen wurden. Wie konnte man sie da auf gleiche Stufe mit tumpen Tieren stellen?!

Die Pinguine gierten nach Privilegien. Zuerst forderten sie mehr und besseres Futter. Mit wachsendem Erfolg beim Publikum wuchs ihr Selbstbewußtsein. Größere und schönere Quartiere wurden gefordert. Gaben einige Pfleger dem nicht nach, lieferten die fiesen Gestalten dem Publikum schlechte Shows ab. Sanken die Einnahmen an Eintrittsgeldern, wurde das leitende Personal bis hin zum Direktor aufmerksam. Die Pfleger bekamen solche Ansagen, dass sie klein bei gaben. Das eingelullte Publikum bekam von all dem nichts mit. Es wollte Spaß und bekam ihn. Sickerte gelegentlich Insiderwissen durch, wollte das keiner wahrhaben. Dann hieß es nur: „Ach, die tun doch so viel Gutes, damit wir unsere Freude haben.“

Als die Pinguine dann aber immer größere Gehege verlangten und die Zoos und Tierparks flächenmäßig mehr und mehr erweitert wurden bzw. andere Tierarten verschwanden, weil es keine Genehmigungen zu neuem Land für die Zoos gab, da begann das vom Monster bevorzugte Volk über Gegenmaßnahmen nachzudenken. Schließlich wussten sie ja besser als alle anderen Menschen, wie es um Pinguine bestellt ist.

Die Pastafari begannen die Problematik in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Schnell fanden sie Unterstützung von anderen Menschen, die ebenfalls das Spiel der Pinguine durchschauten und natürlich die Gefahr, die lauert, wenn Lobbyisten dabei sind, ein Netz aufzubauen, um persönliche Vorteile gegenüber allen anderen Lebewesen erschleichen zu wollen. Die Pastafari schlossen sich mit allen Menschen, denen humanistisches Miteinander wichtig war, zusammen. Gemeinsam setzten sie alles daran, den Machthunger der Pinguine einzudämmen. Sie versäumten keine Gelegenheit, die Machenschaften dieser hinterhältigen Wesen aufzudecken und bekannt zu machen, um ihnen Einhalt zu gebieten. So gelang es letztlich, ihre Privilegien erst zurück zu drängen und später sie ganz abzuschaffen. Endlich herrschte wieder Gleichheit unter den Tieren im Zoo, alle Tiere hatten die gleichen Chancen und es gab neue Vielfalt in den Gehegen.

Was wir daraus lernen können?`Keine Ahnung, aber eine schöne Geschichte, oder?

Eure Elli S.

Donnerstag, 11. Juli 2019

"Bruder Spaghettus" auf dem Personalausweis



So sieht er aus, mein neuer Ausweis. Na ja, fast jedenfalls, ein paar Angaben müssen nicht unbedingt öffentlich sein. Aber dass dort unter Ordens- oder Künstlername nun „BRUDER SPAGHETTUS“ steht, kann ruhig jeder wissen. Mehr noch, es sollte sogar jeder wissen. Es könnt ja glatt sein, ich unterschreibe  irgendwo mit meinem Pastafarinamen, vielleicht unter einem Kaufvertrag für ein Auto oder bei der Eröffnung eines Bankkontos. Dann sollte der jeweilige Vertragspartner schon wissen, was in meinem Ausweis eingetragen ist. Denn diese Unterschrift ist voll rechtsgültig.

Cool, oder?


Deshalb möchte ich nicht vergessen, denen besonderen Dank zu sagen, die mir zu diesem Ausweis verholfen haben.


Da wäre erstens die Person, die mich bei Facebook verpetzt hat. Mein Profil „Bruder Spaghettus“ musste ich danach umbenennen in Rüdiger D. Weida, ich wisst schon, Klarnamenspflicht und so. Nun fordere ich dort meinen alten Profilnamen zurück.


Da wäret zweitens ihr Pastafari dort draußen. Ohne euren Einsatz, der uns überall bekannt gemacht hat, ohne euer Mitziehen und Anstoßen wären wir nicht so bekannt, wie wir es heute sind. So habt auch ihr dazu beigetragen,  dass mein Antrag von der Templiner Meldestelle positiv beschieden wurde.


Da ist vor allem aber die Kirche und ihre phantastische Lobbyarbeit. Ihr gebührt mein größter Dank, denn ohne sie und ihre politischen Seilschaften würde es solche Ausweise heute gar nicht mehr geben.


Sensationelles war passiert. Wie in den meisten Ländern Europas )*  üblich, wurde im Jahre 2007 auch in Deutschland der Eintrag „Ordens- oder Künstlername“ abgeschafft. Damit sollte Bürokratie abgebaut und Verwaltungsaufwand vermieden werden, denn vor allem bei den Ordensnamen hat es immer wieder Schwierigkeiten mit dem Nachweis der Richtigkeit des Namens gegeben.


Wenn das schon erstaunlich war, ein weiterer Fakt war absolut unglaublich. Der Gesetzgeber hatte die Kirchen nicht, wie sonst bei allen erlassenen Gesetzen in Deutschland üblich, im vorab über das neue Passgesetz informiert. Aber nicht das war der Grund, warum die Kirchen ihren Lobbyapparat auf Touren brachten. Die braven Ordensleute fühlten sich ihrer Identität beraubt, quasi regelrecht hingerichtet. Also kümmerte sich das Katholische Büro in Berlin, sammelte Beschwerden, gab die an das Bundesinneministerium weiter und konnte das dann im persönlichen Gespräch von der Wiedereinführung des Ordensnamens überzeugen. Die FDP schloss sich später mit der Forderung, auch den Künstlernamen wieder einzuführen, an.


So kam es denn, wie es kommen musste. Nach einer erneuten Gesetzesänderung können nun auf Antrag sowohl Ordens- als auch Künstlernamen wieder auf dem Ausweis eingetragen werden. Eine Franziskanerin zieht Fazit: „Der Ordensname hat seinen angestammten Platz in deutschen Personaldokumenten wieder zurück erhalten. Dies, obwohl Ordensleute in der Bundesrepublik immer mehr eine Minderheit bilden und es in fast allen anderen Ländern der Europäischen Union  unüblich ist, einen Ordens- oder Künstlernamen in die Personaldokumente einzutragen. “


Allerdings, und hier kommt der Pferdefuß, nur Ordensnamen von Orden, die zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft gehören.

Wir Pastafari und viele andere Gläubige haben also nicht die mindeste Chance auf einen solchen Namen, selbst wenn wir extra einen als eigenen eingetragenen Verein aufgestellten Orden gründen würden.

Ihr ahnt es, mein Eintrag erfolgte als Künstlername. Das ist vielleicht dem Einen oder der Anderen ein Dorn im Auge. Damit darauf hinweisen, wie unsinnig der Ordensname auf Ausweisen ist, kann man damit aber genau so gut…und nebenher bin ich nun auch noch ganz offiziell Satiriker und Aktionskünstler.

Mir gefällt das.

Deshalb schließe ich mich gern auch dem Rest des obigen Fazits an: “ Hat sich der Aufwand für die erneute Gesetzesänderung gelohnt? In jedem Fall für die Künstler, denn im Kirchenrecht spielt der Ordensname keine Rolle.“


)* Nur in der Slowakei, den Niederlanden und England gibt es diese Eintragung noch. In Irland darf nur der Künstlername eingetragen werden.

Donnerstag, 11. April 2019

Das Wort zum Freitag - Monster ante portas


Das Monster steht vor den Toren des Europäischen Gerichtshofes der Menschenrechte in Straßburg, und das gleich drei mal.

Zuerst hat die polnische Kirche dort Beschwerde eingereicht, vor drei Wochen dann die Niederländer, jetzt wird.  Die Beschwerde ist eingereicht und wir haben alles hineingelegt. Dabei hatten wir nicht nur Unterstützung von der Giordano Bruno Stiftung und dem Institut für Weltanschauungsrecht, unser bewährter Anwalt Dr. Rath hat sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Dieses Gutachten beleuchtet aus religionsphilosophischer Sicht die Frage: „Handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. um eine Weltanschauungsgemeinschaft?“ Gleich im ersten Satz wird festgestellt: „Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. unterscheidet sich in ihrer Ausrichtung und Grundhaltung grundlegend von anderen Kirchen des Fliegenden Spaghettimonsters weltweit.“
Das war uns wichtig, damit der EGMR unsere Beschwerde nicht mit den beiden anderen gleichsetzen kann. Die fordern ihre Anerkennung als Religion. Das Pastafaritum ist dort also Selbstzweck. Anders bei uns. Wir geben offen zu, dass wir die Lehre vom Spaghettimonster nur als Stilmittel benutzen, um unsere eigentliche Absicht, die Förderung des evolutionären Humanismus, besser umsetzen zu können.


Unsere Beschwerde richtet sich deshalb gegen die in Deutschland versagte Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft und die damit einhergehende Diskriminierung. Entsprechend beginnt die Schilderung des Sachverhalts der Beschwerde: „Der Beschwerdeführer sieht sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft und möchte von seinem Recht auf Weltanschauungsfreiheit Gebrauch machen und seine weltanschaulichen Rituale praktizieren. Dieser Status wird ihm von deutschen Gerichten jedoch abgesprochen und die Ausübung seiner Weltanschauungsfreiheit in Teilen verweigert. Auch findet eine Diskriminierung gegenüber Religionsgemeinschaften im Bezug auf die Gewährung von Privilegien statt.“

„Dem Beschwerdeführer geht es vor allem um eine Gleichbehandlung von religiösen und wissenschaftlich orientierten Weltanschauungen, insbesondere dem evolutionären Humanismus.“ und „Kein Gericht hat sich ernsthaft und vertieft damit beschäftigt, dass der Beschwerdeführer eine Weltanschauungsgemeinschaft ist. Für das Landgericht kam es darauf schon nicht an, das Oberlandesgericht hat die Frage ohne Sachaufklärung unter der Annahme zu enger Voraussetzungen verneint, das Bundesverfassungsgericht die Klärung der Frage verweigert.“ sind andere markante Feststellungen des Sachverhalts.

Die Begründung der Beschwerde ist naturgemäß recht juristisch und da sicher nicht für euch alle wirklich so interessant. Diesen Passus, in dem ich die juristischen Hinweise ausgelassen habe, möchte ich aber doch noch erwähnen:
„Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften besitzen Privilegien, die das Erreichen ihrer Ziele vereinfachen. Dazu gehört das Aufstellen von Gottesdiensthinweisschildern an Ortseingangstraßen. Bei der Verteilung dieser Ressourcen verpflichtet Art. 9 EMRK die staatlichen Behörden zur Neutralität und verbietet Diskriminierungen. Eine solche Diskriminierung liegt vor, da der Beschwerdeführer eine Weltanschauungsgemeinschaft ist und ihm das Recht zur Schilderaufstellung verwehrt wird. Hier wird dem Beschwerdeführer durch alle beteiligten staatlichen Stellen abgesprochen, eine Weltanschauungsgemeinschaft zu sein. Das wirkt sich auf sein Recht auf kollektive Religionsausübung aus, wenn er für seine Nudelmesse nicht in gleichem Maß werben darf, wie andere Religionsgemeinschaften. Objektive Gründe sind dafür nicht ersichtlich. “

Anlass unseres Marsches durch die Instanzen war ja die skandalöse Rücknahme der Genehmigung zur Aufstellung unserer Nudelmessenhinweisschilder. In dem Sinnen endet dann auch die Beschwerde:
„Nach den verwaltungsrechtlichen Regelungen dürfen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften auf ihre Gottesdienste unter den selben Voraussetzungen (Anlagen 16 – 18) hinweisen. Sie sind gleich zu behandeln. Die Reduzierung des Beschwerdeführers auf eine Religionsparodie verkennt die auf dem evolutionären Humanismus beruhende Weltanschauung des Beschwerdeführers. Eine ausreichend tiefgehende Auseinandersetzung mit der vom Beschwerdeführer vertretenen Weltanschauung lassen alle behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen vermissen. Wenn aber der Beschwerdeführer wie hier erneut dargelegt, eine Weltanschauungsgemeinschaft ist, dann müssten seine Nudelmessenhinweisschilder auch neben den Gottesdiensthinweisschildern der Amtskirchen stehen dürfen. Dem Beschwerdeführer wird das vorenthalten. “

Das Gutachten von D. Wakonigg, M.A. Philosophie und Kath. Theologie, stellt zunächst fest, was zu klären ist:
„I.) ob es sich beim evolutionären Humanismus der Giordano-Bruno-Stiftung, auf den sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. beruft, um eine Weltanschauung handelt,

II.) ob das Hinterfragen bzw. Kritisieren von dogmatischen Anschauungen und Handlungen sowie Religionen der Weltanschauungseigenschaft entgegensteht oder ob selbiges Bestandteil einer Weltanschauung sein kann,

III.) ob der Einsatz satirischer Mittel der Weltanschauungseigenschaft entgegensteht oder ob selbiger Bestandteil einer Weltanschauung sein kann,

IV.) ob es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V., wie von ihr behauptet, um eine evolutionär-humanistische Weltanschauungsgemeinschaft handelt.“

Das wird auf 20 Seiten klar und nachvollziehbar untersucht. Falls es euch interessiert, werden wir es komplett in einem nächsten Wort zum Freitag veröffentlichen. Auch wenn das sicher nicht schwer war, mich hat es total überzeugt. Wenn es um Beschwerden aus Deutschland geht, werden die in Straßburg zu 95% abgelehnt. Unserer Beschwerde und diesem Fazit des Gutachtens sollten die Richter aber folgen können:

● Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des evolutionären Humanismus der Giordano-Bruno-Stiftung. Ihr Zweck ist die Verbreitung der Weltanschauung des evolutionären Humanismus.

● Die Kritik an Religion und Dogmatismus ist ein integraler Bestandteil humanistischer Weltanschauungen im Allgemeinen und des evolutionären Humanismus der Giordano-Bruno-Stiftung im Besonderen.

● Satirische Ausdrucksformen sind ein Bestandteil des evolutionären Humanismus der Giordano-Bruno-Stiftung.

● Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. ist als eine eigenständige Strömung oder „Konfession“ der Weltanschauung des evolutionären Humanismus zu bewerten.

● Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. unterscheidet sich in ihrer Ausrichtung und Grundhaltung grundlegend von anderen Kirchen des Fliegenden Spaghettimonsters weltweit.

● Für andere Kirchen des Fliegenden Spaghettimonsters ist die Religionssatire des Fliegenden Spaghettimonsters und die hiermit verbundene Religionskritik Selbstzweck. Für die Kirche des Fliegenden Spaghettimonster Deutschland e.V. ist diese Religionssatire dagegen lediglich ein Mittel, um ihrem höheren weltanschaulichen Zweck nachzukommen.

Ich bin jedenfalls mehr als gespannt.

Zwei gute Nachrichten habe ich aber gleich für euch. Weil ihr in den letzten Jahren bei unseren Rechtsstreitigkeiten recht spendabel wart und weil wir dieses Mal von der Giordano Bruno Stiftung und dem Institut für Weltanschauungsrecht unterstützt werden, brauchen wir nicht zu einer Spendenkampagne aufrufen.
Statt dessen bitten wir euch aber sehr, die im Mai startende Buskampange 2.0 zu unterstützen, durch direkte Spenden, durch Teilen des Spendenaufrufs, durch aktive Mitarbeit, wie auch immer.

Die andere gute Nachricht kommt vom Institut für Weltanschauungsrecht. Das hilft nämlich nicht nur uns, sondern allen, die bei Rechtsstreitigkeiten grundsätzliche Weltanschauungsfragen berühren und dort diskriminiert werden. Wer dort Sorgen hat, findet dort die richtigen Ansprechpartner und ggf. Übernahme der Kosten.

Deshalb hier der  Aufruf:

Wehrt euch!

Ihr seid nicht mehr allein.



Donnerstag, 28. März 2019

Spaghettimonster bald unter Beobachtung des Verfassungsschutzes?



Nein, noch ist es nicht soweit, aber auszuschließen ist es wohl nicht mehr. Zu merkwürdig war das, was Alexander Stier gerade vor Gericht passiert ist. Alexander schildert das auf Facebook so:

"Ich möchte von einer bemerkenswerten Erfahrung berichten. Am Montag, den 25. März war ich als Angeklagter in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Bensheim geladen. Die Anklage lautete: "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten." Die Staatsanwaltschaft behauptete u.a., ich hätte einem Priester der RKK den Totschlag angedroht, und seinem Ministranten ein schweres Verbrechen. Soviel zum Kontext. Jetzt zur Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland, namentlich Rüdiger D. Weida, bekannt auch als Bruder Spaghettus. Der Vorsitzende fragte mich ohne jeden erkennbaren Zusammenhang: "Kennen Sie einen Bruder Spaghettus?" Worauf ich mit "ja" antwortete. Darauf kam die Frage: "Haben Sie mit Bruder Spaghettus Kontakt?" Die Frage beantwortete ich ebenfalls mit "ja". Und die letzte Frage lautete wie folgt: "Wie oft?" Dazu sagte ich: "Gelegentlich". Ich gebe den Vorfall unkommentiert zur Kenntnis."

Was sollte diese Nachfrage? Weder das Spaghettimonster, noch unser Verein noch ich selbst waren auch nur im entferntesten Teil des Verfahrens. Eigentlich fällt mir nur eine Erklärung ein, die die Nachfrage des Richters rechtfertigt: der Kontakt wurde entweder als erschwerend oder als entschuldigend für den behaupteten Tatbestand gewertet. Entweder ist Alexander selbst Anhänger einer staatszersetzenden Sekte oder aber unschuldig unter ihren schädlichen Einfluss geraten.

Beidem gemein ist die, immerhin gerichtsrelevante, negative Einschätzung unserer Kirche. Unter diesem Gesichtspunkt ist zu fürchten, die Überschrift oben könnte doch noch wahr werden.
Ganz anders scheint man das allerdings in Erksdorf zu sehen. Dort sind wir seit Jahren beim Fasching dabei. Unsere Truppe, wir sind so zehn bis zwanzig Leute die sich noch aus alten Studententagen kennen, hat dort schon oft einen Kostümpreis gewonnen.

In diesem Jahr gingen wir leer aus, aber nur bei den Kostümen. Nachdem dort der erste Preis vergeben war, gab es erstmalig einen Sonderpreis. Ich wurde auf die Bühne gerufen und bekam den "Preis für das Lebenswerk". Nicht nur, weil der Prinz bei der Verleihung erwähnte, dass ich beim Fliegenden Spaghettimonster bin, war klar, diese Ehrung hat auch etwas mit IHM zu tun.
Auch der Preis selbst, der noch kurz vorher schnell vom Discjokey etikettiert wurde, lässt daran keinen Zweifel.

Danke, Erksdorf, bis 2020 ein kräftiges Ekka, Ekka, He-He-He


Was wir wirklich für eine dufte Truppe sind, davon konnte man sich am letzten Sonnabend bei der Nudelmesse der Spreeräuber im Knofel überzeugen. Gut, dass wir dort Stammkunden sind. Immerhin waren statt der angemeldeten 15 Personen dann 22 da. Ein Tisch wurde noch schnell dazu gestellt, allerdings mit der Bemerkung, der wäre in zwei Stunden bestellt. 


Bis dahin hatte sich dann aber eine andere Lösung gefunden. Wir konnten in Ruhe essen und unsere Messe zelebrieren. Dabei waren einige Gäste sehr interessiert und ließen sich sogar ein Textblatt geben, um gemeinsam mit uns zu singen. 


Als wir dann nach dem Heiligen Abendmahl noch Flyer anboten, wurden uns an jedem Tisch dankbar welche abgenommen. Ein englisch sprechendes Pärchen bemerkte sogar stolz, es hätte auf dem Smartphone schon unsere Website gefunden.

Auf, zur nächsten Nudelmesse. Wenn es wieder so weit ist, gibt es den Termin dann hier. Die Bitte, dass sich dann möglichst alle auch anmelden, gibt es schon mal jetzt. Es ist doch einfacher, für uns und für das Restaurant.

Freitag, 18. Januar 2019

Das Recht auf unversehrte Genitalien - Facebookvariante

Rituelle Beschneidung eines Kindes durch einen muslimischen Arzt in 
einem deutschen Universitätsklinikum. Es bestand keine Vorhautverengung.
Bild:  Matthias Schreiber

Einführung: Wegen dieses, da noch nicht unkenntlich gemachten, Bildes wurde Bruder Spaghettus von Facebook drei Tage gesperrt. Da das Foto wichtig ist um zu sehen, wie groß und tiefgreifend der Eingriff ist, gehört es aber unbedingt dazu. Unzensiert ist es unter obigem Titel auf pastafari.eu zu finden.
Es ist allerdings wirklich heftig. Wer sich das ersparen möchte, kann nun hier weiter lesen.

Irakisch-kurdische Regierung will weibliche Genitalverstümmelung vollständig abschaffen, diese gute Nachricht des hpd gab das Thema für das heutige Wort.

Ich gebe zu, erst mal war ich überrascht, dass es überhaupt eine irakisch-kurdische Regierung gibt. Dann kam die Überlegung, es geht also nur um eine Region, aber immerhin. Beim Lesen der Kommentare war dann klar, das Thema muss tiefer beleuchtet werden.

Es wurde gefordert, gegen jede Genitalverstümmelung vorzugehen und auch die männliche zu verbieten.

Wer da denkt, die ist doch harmlos, täuscht sich schwer. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Verstümmelung, die schwerste, die etwa 15% der Fälle betrifft, ist klar schwerwiegender. Die Mehrzahl ist aber etwa gleich schwer oder sogar harmloser als die männliche Verstümmelung. Jährlich sterben nicht nur Frauen, sondern auch Männer an "Beschneidungen", ein Begriff, der viel zu verharmlosend ist.

Es gibt einen Unterschied. Bei Männern ist es in wenigen Fällen medizinisch sinnvoll, doch einen Eingriff vorzunehmen. Einen grundsätzlichen Vorteil aus hygienischen Gründen, wie man lange in den USA vermutet hat, gibt es nicht. Immer sind die Nachteile viel größer.

Es gibt einen weiteren Unterschied. Die männliche Genitalverstümmelung kommt weltweit etwa 5 mal häufiger vor als die weibliche. Deshalb, und weil die weibliche nur vorkommt, wo es auch die männliche gibt, kann man die männliche als die ursprüngliche Form ansehen.

Was läge also näher, als davon auszugehen, wer gegen genitale Körperverletzung bei Männern kämpft, bekämpft automatisch auch die weibliche?

Natürlich dürfen wir uns trotzdem immer freuen, wenn wenigstens die FGM (F
emale Genital Mutilation) bekämpft wird. Es sollte aber auch klar sein, die endgültig auszurotten ist nur möglich, wenn auch die MGM (Male Genital Mutilation) ausgerottet wird. Auch, und gerade dort, wo religiöse Gründe angeführt werden.

Nein, das bedeutet eben nicht, diese zu verbieten. Wer als Erwachsener seinem Aberglauben gemäß das schaffen möchte, was seine oberste Spukgestalt scheinbar nicht konnte, nämlich einen Penis ohne Vorhaut, kann das gern tun. Verboten werden würde lediglich, dass Eltern ihre Kinder ihrem eigenen Aberglauben opfern dürfen. Da überwiegt dann das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf  seine eigene Religionsfreiheit klar die Religionsfreiheit der Eltern.

Punkt.